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Allgemeine Geschäftsbedingungen
pharma-education Training & Consulting GmbH
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung Anwendung auf alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der „pharma-education Training & Consulting GmbH“ (in Folge kurz „Veranstalter“). Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung vom Veranstalter Vertragsinhalt. 2. Vertragsabschluss Alle Angaben über Veranstaltungen sind freibleibend, außer sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet. Anmeldungen sind erst dann wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich angenommen und bestätigt werden. 3. Rücktritt Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Der Rücktritt hat schriftlich an die Adresse des Veranstalters (pharma-education Training & Consulting GmbH, Anton-Baumgartner-Straße 125/2, 1230 Wien; Fax: 01 / 25 33 0 33 25 70; E-Mail: 4. Preise Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich für Verbraucher sämtliche Preise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Unternehmen zuzüglich der Mehrwertsteuer, falls nicht anders angegeben. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. 5. Zahlungsbedingungen und Teilnahmegebühr Nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer die Anmeldebestätigung. Die Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer muss spätestens zu Beginn der Veranstaltung auf dem Konto des Veranstalters eingelangt sein. Einlass wird nur gewährt, wenn die Zahlung beim Veranstalter eingelangt ist oder am Veranstaltungstag bar erfolgt. Sofern die Teilnahmegebühr zu Beginn der Veranstaltung noch nicht auf dem Konto des Veranstalters eingetroffen ist, ist eine Kopie des Überweisungsauftrages vorzulegen. Sofern vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich angeboten, ist eine Zahlung in Raten möglich, wobei der Veranstalter die jeweilige Fälligkeit der Raten vorgibt. Bei Zahlungsverzug ist der Teilnehmer zum Ersatz der Mahnkosten verpflichtet, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, pro Mahnung einen Betrag von € 10,- zu bezahlen. Zusätzlich sind Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. des ausständigen Betrages zu bezahlen. 6. Stornierung und Umbuchung Im Falle einer Absage werden mangels anders lautender Vereinbarung folgende Seminarbeiträge fällig:
Der Grund der Stornierung ist unerheblich. Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Für die Berechnung der Stornogebühr zählt das Eingangsdatum. Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist nur bei Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich. In diesen beiden Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- zuzüglich Mehrwertsteuer, sohin € 30,- eingehoben. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht fällig, wenn die Umbuchung aus Gründen erfolgt, die der Veranstalter zu vertreten hat. Für Anmeldungen bei oder nach Beginn der Veranstaltung gelten dieselben Stornobedingungen wie für die vor Beginn der Veranstaltung erfolgten Anmeldungen. Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung werden die Kosten zur Gänze einbehalten. In diesen Fällen ist jedenfalls der gesamte Seminarbeitrag zu zahlen. 7. Absage der Veranstaltung Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, wie Ausfall eines Referenten oder aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl abzusagen. Der Veranstalter ist bemüht, die Teilnehmer über die Absage, oder erforderliche Programmänderung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Der Veranstalter ist nicht haftbar, wenn ein Teilnehmer nicht rechtzeitig informiert werden kann. Im Fall der Absage wird der Seminarbeitrag rückerstattet oder den Teilnehmern auf Wunsch eine Gutschrift für eine andere Veranstaltung ausgestellt, die ein Jahr gültig ist. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer diesen liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen zugrunde. 8. Änderung von Programm, Ort, Termin oder Referent Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Veranstaltungsprogramm, den Veranstaltungsort, den Veranstaltungstermin sowie den Referenten in Ausnahmefällen zu ändern. In diesen Fällen wird dem Kunden ein Änderungsvorschlag angeboten. Sollte die Änderung für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar sein, wird diesem ein kostenloses Rücktrittsrecht angeboten. Zumutbar ist jedenfalls eine Verschiebung des Veranstaltungstermins um einen Monat und die Verlegung des Veranstaltungsortes an einen nicht mehr als 50 km entfernten Ort. 9. Haftungsbeschränkung des Veranstalters Der Veranstalter haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Keine Haftung erfolgt für den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Verschulden von Dritten entstehen sowie für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. 10. Seminarunterlagen Im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer ausgehändigte Arbeitsunterlagen sind geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder gewerblich benützt werden. Das Aufzeichnen der Veranstaltung mit Tonbandgeräten, Videokameras usw. ist den Teilnehmern nicht gestattet. 11. Ausschluss Seminar Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer, die eine Veranstaltung willkürlich stören und dadurch ihren Verlauf stark beeinträchtigen oder aus sonstigen wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung von dieser und künftigen Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall sind die Kosten des gesamten Seminars zu bezahlen. 12. Datenschutz Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der Teilnehmer in einer elektronisch geführten Adresskartei. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Buchhaltung verwendet. Der Teilnehmer stimmt mit Vertragsabschluss der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zu diesen Zwecken zu, sofern er sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. 13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters, soweit dem nicht die zwingende Vorschrift des § 14 KSchG entgegensteht. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Vertragssprache ist deutsch. 14. Schlussbestimmungen Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. |
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