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Allgemeine Geschäftsbedingungen

pharma-education Training & Consulting GmbH
Fassung vom 23. Juli 2015

 

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung Anwendung auf alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der „pharma-education Training & Consulting GmbH“ (in Folge kurz „Veranstalter“). Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung vom Veranstalter Vertrags­inhalt.

2.     Vertragsabschluss

Alle Angaben über Veranstaltungen sind freibleibend, außer sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekenn­zeichnet. Anmeldungen sind erst dann wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich angenommen und bestätigt werden.

3.     Rücktritt

Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Der Rücktritt hat schriftlich an die Adresse des Veranstalters (pharma-education Training & Consulting GmbH, Anton-Baumgartner-Straße 125/2, 1230 Wien; Fax: 01 / 25 33 0 33 25 70; E-Mail: office@pharma-education.at) zu erfolgen. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.

4.     Preise

Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich für Verbraucher sämtliche Preise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Unternehmen zuzüglich der Mehrwertsteuer, falls nicht anders angegeben. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

5.     Zahlungsbedingungen und Teilnahmegebühr

Nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer die Anmeldebestätigung. Die Teilnahme­gebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer muss spätestens zu Beginn der Veranstaltung auf dem Konto des Veranstalters eingelangt sein. Einlass wird nur gewährt, wenn die Zahlung beim Veranstalter eingelangt ist oder am Veranstaltungstag bar erfolgt. Sofern die Teilnahme­gebühr zu Beginn der Veranstaltung noch nicht auf dem Konto des Veranstalters eingetroffen ist, ist eine Kopie des Über­weisungsauftrages vorzulegen. Sofern vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich angeboten, ist eine Zahlung in Raten möglich, wobei der Veranstalter die jeweilige Fälligkeit der Raten vorgibt. Bei Zahlungsverzug ist der Teilnehmer zum Ersatz der Mahnkosten verpflichtet, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechts­verfolgung notwendig sind. Der Teil­nehmer verpflichtet sich, pro Mahnung einen Betrag von € 10,- zu bezahlen. Zusätzlich sind Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. des ausständigen Betrages zu bezahlen.

6.     Stornierung und Umbuchung

Im Falle einer Absage werden mangels anders lautender Vereinbarung folgende Seminarbeiträge fällig:

  • bis 14 Tage vor Seminarbeginn 30 % des Seminar-beitrages;
  • 14 Tage bis 1 Tag vor Seminarbeginn 80% des Seminarbeitrages;
  • am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100% des Seminarbeitrages.

Der Grund der Stornierung ist unerheblich. Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Für die Berechnung der Stornogebühr zählt das Eingangsdatum. Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist nur bei Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Entsendung eines Ersatz­teilnehmers ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich. In diesen beiden Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- zuzüglich Mehrwertsteuer, sohin € 30,- eingehoben. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht fällig, wenn die Umbuchung aus Gründen erfolgt, die der Veranstalter zu vertreten hat. Für Anmeldungen bei oder nach Beginn der Veranstaltung gelten dieselben Stornobedingungen wie für die vor Beginn der Veranstaltung erfolgten Anmeldungen. Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung werden die Kosten zur Gänze einbehalten. In diesen Fällen ist jedenfalls der gesamte Seminarbeitrag zu zahlen.

7.     Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, wie Ausfall eines Referenten oder aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl abzusagen. Der Veranstalter ist bemüht, die Teilnehmer über die Absage, oder erforderliche Programmänderung rechtzeitig vor Veranstaltungs­beginn zu informieren. Der Veranstalter ist nicht haftbar, wenn ein Teilnehmer nicht rechtzeitig informiert werden kann. Im Fall der Absage wird der Seminarbeitrag rückerstattet oder den Teilnehmern auf Wunsch eine Gutschrift für eine andere Ver­anstaltung ausgestellt, die ein Jahr gültig ist. Darüber hinaus­gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer diesen liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen zugrunde.

8.     Änderung von Programm, Ort, Termin oder Referent

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Veranstaltungs­programm, den Veranstaltungsort, den Veranstaltungstermin sowie den Referenten in Ausnahmefällen zu ändern. In diesen Fällen wird dem Kunden ein Änderungsvorschlag angeboten. Sollte die Änderung für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar sein, wird diesem ein kostenloses Rücktrittsrecht angeboten. Zumutbar ist jedenfalls eine Verschiebung des Veranstaltungstermins um einen Monat und die Verlegung des Veranstaltungsortes an einen nicht mehr als 50 km entfernten Ort.

9.     Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Keine Haftung erfolgt für den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögens­schäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Verschulden von Dritten entstehen sowie für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.

10.   Seminarunterlagen

Im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer ausgehändigte Arbeitsunterlagen sind geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder gewerblich benützt werden. Das Aufzeichnen der Veranstaltung mit Tonbandgeräten, Videokameras usw. ist den Teilnehmern nicht gestattet.

11.   Ausschluss Seminar

Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer, die eine Veranstaltung willkürlich stören und dadurch ihren Verlauf stark beeinträchtigen oder aus sonstigen wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung von dieser und künftigen Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall sind die Kosten des gesamten Seminars zu bezahlen.

12.   Datenschutz

Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der Teilnehmer in einer elektronisch geführten Adresskartei. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Kundenbetreuung, der Kunden­information und der Buchhaltung verwendet. Der Teilnehmer stimmt mit Vertragsabschluss der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zu diesen Zwecken zu, sofern er sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht.

13.   Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters, soweit dem nicht die zwingende Vorschrift des § 14 KSchG entgegensteht. Es gilt materielles öster­reichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Vertragssprache ist deutsch.

14.   Schlussbestimmungen

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.


                     pharma-education Training & Consulting GmbH A-2624 Breitenau - Fabriksstraße 5 | Tel: 0660 944 13 25